|
Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Almzeit den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Almzeit zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner bestimmten Form. Sie erhalten nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung.
2. Sicherungsschein
Direkt nach Vertragsabschluss übersendet Almzeit Ihnen einen Reisepreis-Sicherungsschein, durch den sichergestellt wird, dass Ihnen im Falle einer Insolvenz von Almzeit der bereits gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird.
3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 120,- Euro fällig. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung ab 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt von Anmeldebestätigung und Sicherungsschein sofort fällig.
4. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
Der Inhalt des Reisevertrages wird bestimmt durch die Programm- und Leistungsbeschreibung sowie die Preisangaben im Internet unter www.almzeit.de und im jeweils gültigen Prospekt sowie der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und soweit sie von Almzeit nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten werden, nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
6. Rücktritt durch Reisende
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Sie müssen den Rücktritt schriftlich bekannt geben. Im Fall Ihres Rücktritts kann Almzeit eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich folgendermaßen berechnet:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: pauschal 120,- Euro
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.
Es bleibt Ihnen vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden infolge des Rücktritts nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die berechnete Pauschale.
Almzeit weist Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritt-Versicherung und einer Rücktransport-Versicherung hin. Sie können diese Versicherungen bei jedem beliebigen Versicherer abschließen.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
Almzeit führt die Reise ohne Mindestteilnehmerinnenzahl durch, daher kann das Nichterreichen einer bestimmten Teilnehmerinnenzahl nicht als Grund für Rücktritt oder Kündigung des Reisevertrages geltend gemacht werden.
Almzeit kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn eine Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch Almzeit die Reise nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall bleibt der Anspruch von Almzeit auf den Reisepreis erhalten. Almzeit muss sich jedoch den Wert von ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höher Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Almzeit als auch die Reisende den Vertrag fristlos kündigen. Bei Kündigung durch die Reisende kann Almzeit für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbeschränkung
Almzeit haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Kauffrau für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung von anderen Leistungsträgern, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Almzeit haftet für ein Verschulden anderer, mit einer Leistungserbringung betrauten Personen.
Die vertragliche Haftung der Reiseveranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Reiseveranstalterin allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Almzeit haftet nicht für Störungen von Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.
10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
Ist die Reise mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Sie sind als Teilnehmerin verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich bei der Reiseleitung anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Almzeit eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Almzeit (Heilmaierstr. 19, 81477 München, Tel. 089/17106669, Fax 089/792690, kontakt@almzeit.de) geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre Ansprüche verjähren 12 Monate nach dem vertraglichen Reiseende. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Almzeit nicht zu vertreten hat.
Weiterhin sind Sie verpflichtet, die in der Reisebeschreibung und den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise zu Anreisezeitpunkt, Ausstattung und körperlichen Anforderungen zu beachten, um eine ungestörte Leistungserbringung durch Almzeit zu ermöglichen.
11. Körperliche Anforderungen
Angaben zu dem Schwierigkeitsgrad der Wanderungen und zu körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da äußere Umstände wie variierende Wetterbedingungen einen starken Einfluss auf das Anforderungsprofil haben können.
12. Versicherungen
Almzeit empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten im Krankheitsfall. Almzeit nennt Ihnen auf Anfrage gerne Versicherer.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen Almzeit ist der Sitz von Almzeit. Gerichtsstand für Klagen von Almzeit gegen Reisende ist der Wohnsitz der Reisenden.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge.
Almzeit
Ingrid Weiß
Heilmaierstr. 19
D - 81477 München
Stand: 23.02.2010
|